Die Jordebücher des Kreises Rotenburg 1692/94
(Es betrifft den Altkreis Rotenburg (Hannover), wie er um 1938 bestand)
(Ein Ortsverzeichnis und ein Verzeichnis der Familiennamen befinden sich am Ende dieser Seite)
von Heino Schwiebert
Im Jahre 1938 gab die damalige Kreisverwaltung Rotenburg i. Hann. die „Jordebücher des Kreises Rotenburg 1692/94“ heraus. Erarbeitet wurde das Buch von dem hannoverschen Studienrat Dr. H. Miesner. Mit seinem Umfang von 523 Seiten bietet das Buch eine umfangreiche Fülle von Informationen für die Heimatforschung, die Familienforschung, die Ortsgeschichte und für Interessierte aus anderen Fachgebieten. Selbstverständlich ist auch dieses Buch im „Archiv für Heimatforschung“ vorhanden. Zunächst ersteinmal etwas über die Entstehung und Inhalte der Jordebücher.Mit dem Westfälischen Frieden, der das Ende des Dreißigjährigen Krieges markierte, erhält Schweden als Kriegslastenentschädigung das Erzstift Bremen und das Stift Verden als Reichslehen. Diese Gebiete waren fortan Herzogtümer der schwedischen Krone. Bewohner wurden zu Untertanen der schwedischen Königin Christine (Regierungszeit 1644-1654).
Mit der Zeit verwickelte sich Schweden in weitere Auseinandersetzungen und Kriege mit anderen Ländern. Außerdem mußte Schweden seine Neuerwerbungen zwischen Unterweser und Unterelbe sichern. Dieses geschah mit Ausbau bzw. Bau von Festungen u.a. in:
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- Stade (war nach dem Ausbau die größte europäische Festung),
- Bremervörde
- Rotenburg (an der Wümme)
- Ottersberg
- Borg ( heute Burg, Stadtteil von Bremen)
- Carlstadt an der Unterweser bei Geestemünde
( außer von Rotenburg, gibt es von allen genannten Orten/Festungen noch alte Orignal-Kupferstiche)
All das erforderte für die europäische Großmacht Schweden sehr viel Geld. Dieses sollten alle schwedischen Untertanen aufbringen, und die schwedischen Verwaltungen und Regierungen sollten effektiver – wie man es auch heute in vielen Bereichen sagt – arbeiten. Hierzu gehört auch die Einführung Jordebüchern.
Was bedeutet Jordebuch?
Jorde kommt der aus schwedischen Sprache und bedeutet soviel wie:
1. Erde
2. Erdreich
3. Grund und Boden
Der 3. Fall entspricht unseren Jordebüchern am nächten. Es war also ein Grundbuch, worin jeder Grund und Boden vezeichnet war, der von Untertanen bewirtschaftet, bemeiert oder in Besitz war (Die Angaben für den Boden waren so gut durch Lagen / Nachbargrundstücke bezeichnet, dass vor ca. 11 Jahren im Hauptstaatsarchiv Hannover über einzelne Orte nachträglich Landkarten gezeichnet werden konnten). Auch wurden Gebäude und Höfe erfaßt mit ihrer Größe. Es interessierte damals schon sehr, ob jemand in einer kleinen Kate oder in einem großem Hof lebte.
Aber auch Rechte, wie Fischereirechte sind erfaßt. Außerdem
rückständige Abgaben, wie der Weinkauf (Abgabe bei der Hofübernahme).
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